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Weniger Steuern zahlen durch ein Gutachten zur Restnutzungsdauer

Sie verstehen jetzt schon nur noch Bahnhof? Kein Problem! Als Vermieter oder gewerblicher Nutzer einer Immobilie können Sie i.d.R. die Anschaffungskosten 50 Jahre lang anteilig mit 2 bis 2,5% pro Jahr abschreiben. Diesen Betrag müssen Sie dann nicht versteuern.
Da es sich bei der angesetzten Restnutzungsdauer von 50 Jahren allerdings um einen Pauschalwert handelt, kann ein Gutachten zur kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer dazu führen, dass Ihnen das Finanzamt eine höhere Abschreibung einräumt. Dadurch erhöht sich im Ergebnis die Summe der Abschreibung und Sie müssen weniger Steuern bezahlen.

Macht ein Gutachten bei Ihnen Sinn? Finden Sie es heraus!

Ein Rechenbeispiel:
Den Ausgangspunkt stellt eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 400.000€ dar. Laut Gesetz sind davon 80% Gebäudeanteil abschreibungspflichtig.
Die standardmäßige steuerliche Abschreibung würde sich auf 50 Jahre Restnutzungsdauer belaufen. Durch ein zertifiziertes Gutachten, lässt sich dieser Wert drastisch verringern. In unserem Beispiel auf 18 Jahre. Der Effekt? Pro Jahr können rund 4.700€ Steuern gespart werden, wodurch nach 18 Jahren insgesamt 86.123.52€ Steuerersparnis zusammen kommen.

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Unser Service

Was Sie davon übernehmen müssen? Nichts! Auf Wunsch sehen wir uns nach dem Ersttermin erst beim Notar wieder!

Das fragt sich fast jeder...

Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?

Die Ersteinschätzung unserer Experten, ob ein Gutachten für Ihre Immobilie zu Steuerersparnissen führt ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich. Die Kosten für anschließendes Sachverständigengutachten belaufen sich auf ca. 700€, die in vielen Fällen als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Die Sinnhaftigkeit eines Gutachtens hängt insbesondere vom Baujahr und Zustand des Gebäudes ab. Besonders gute Chancen auf eine verkürzte Nutzungsdauer haben Gebäude ohne umfassende Sanierung, die älter sind als 30 Jahre. Bei Gewerbeimmobilien kann sich ein Gutachten bereits ab 10 Jahren Bestand lohnen. Eine kostenfreie Ersteinschätzung gibt Ihnen darüber Auskunft.

Die kostenfreie Ersteinschätzung zur Prüfung, ob ein Gutachten für Sie sinnvoll ist erhalten Sie innerhalb weniger Minuten durch das Ausfüllen des oben stehenden Formulars. Sollte eine verkürzte Nutzungsdauer realistisch erscheinen, können Sie über einen angefügten Link ein Sachverständigen-Gutachten beauftragen. Dabei erfragen wir weitere Daten und Bitten um das Hochladen relevanter Dokumente.

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Egal ob Sie den aktuellen Marktwert Ihres Eigentums ermitteln wollen, eine Immobilie suchen oder wir den gesamten Verkaufsprozess übernehmen sollen.

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